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Das Ständehaus in Rostock

Beitrag: Brigitte Hildisch Rövershagen

Das Ständehaus ist der Sitz des Oberlandesgerichtes. Man verhandelt dort Fälle aus dem gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Das Gebäude

Ständehaus Rostock

Der dunkelrote Backsteinbau, direkt neben dem Rostocker Steintor, ist innen wie außen von beachtlicher Schönheit. Das Gebäude wurde in den Jahren 1889 bis 1893 von Friedrich Franz II. in Auftrag gegeben. Für die Errichtung, so ordnete der Großherzog an, sollten hiesige Baumaterialien verwendet werden. Hofbaumeister Gotthilf Ludwig Möckel lieferte die Pläne. Das neugotische Gebäude entstand im Stil des Historismus (Monumentalbau mit Elementen der Gotik und des Barock).

Rostocker Ständehaus - Bronzeplastiken

Ins Auge fallen 4 Bronzeplastiken in 14 m Höhe an der Vorderseite des Hauses. Sie repräsentieren die Mecklenburg-Schweriner Herzöge Johann Albrecht I., Christian Ludwig II., und den Großherzog Friedrich Franz II. sowie den Mecklenburg-Strelitzer Großherzog Georg. Die Statuen haben eine Größe von 2,25 m. Jeweils zwei der Plastiken wurden von Ludwig Brunow bzw. von Oskar Rassau angefertigt. Stabilität verleihen ihnen innenliegende Stahlgerüste. Und zusätzlich halten sie Stahlanker in der Gebäudewand fest. Die lateinische Inschrift im Wappen hoch über der Eingangstür ist frei mit der Redewendung „Ohne Fleiß keinen Preis“ zu übersetzen.

Rostocker Ständehaus - Wappen mit lateinischer Inschrift

Nach dem Betreten des Eingangsbereiches wird der Besucher mit einem Lichthof überrascht. Die gläserne Überdachung lässt das Licht bis ins Kellergeschoss fluten. Gegenüber dem Eingang gibt es farbig gestaltete Mosaiken. In ihnen sind Jahreszahlen und Wappen zu erkennen. Die Zahl 1523 steht für das Gründungsjahr der Union der Landstände. Und im Jahre 1755 wurde der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich unterschrieben. Dieser Vertrag beendete die ständigen Unstimmigkeiten zwischen der Ritterschaft und den Herzögen.

Eine große Treppe führt auf die umlaufende Galerie.

Der Glanzpunkt des Ständehauses ist wohl der Festsaal mit dem hölzernen Tonnengewölbe. Der Plenarsaal reicht über zwei Stockwerke. Seine Wände, wie auch andere Sitzungssäle, sind mit dunklem Holz getäfelt und reich verziert. Am 13. Oktober 1933 wurde hier mecklenburgische Geschichte geschrieben. Im Ständehaus fand der feierliche Staatsakt anlässlich der Vereinigung der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg statt.

Zur Bestimmung des Gebäudes

Nach der Errichtung wurde das Gebäude bis 1918 von den mecklenburgischen Landständen für obere Verwaltungen und als Sitz des Gerichtes benutzt. Zu den Landständen gehörten neben der Ritterschaft auch der Klerus und die Städte. Von 1920 bis 1945 arbeiteten im Ständehaus verschiedene Verwaltungen des Landes und der Stadt. Nach 1945 nahmen dort erneut Verwaltungen des Landes Mecklenburg ihre Tätigkeit auf. Und die Deutsche Volkspolizei zog ein. 1953 allerdings ging das Gebäude bis zur Wiedervereinigung in die Hände der Volksmarine der DDR über. Seit dem 1. Juli 1992 befindet sich nun der Sitz das Oberlandesgericht Rostock im Ständehaus.

Ständehaus - Bilder

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