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Region: Ostsee → Mecklenburg-Vorpommern

Der Leuchtturm und seine Geschichte

Der Leuchtturm gehört zu den ältesten Seezeichen. Mit der Hanse im Mittelalter begann die Entwicklung des Leuchtfeuerwesens an der Ostsee. Die ersten Leuchtfeuer entlang der Ostsee waren Fackeln und einfache, offene Feuer, hölzerne Türme mit hochziehbaren Feuerkörben – später Öllampen gekoppelt mit Reflektoren, um einen gebündelten Lichtstrahl zu erzeugen. Erst im 19. Jahrhundert begann der Bau der Leuchttürme, so wie man sie heute kennt. Überall wo es nicht möglich war, Leuchttürme zu errichten, wurden Feuerschiffe eingesetzt.

1822 erfand der französiche Physiker Augustin Jean Fresnel (1788–1827) die Stufenlinse (Fresnellinse), welche die Lichtstrahlen durch Prismenringe in die Horizontale bündelt, wodurch das Leuchtfeuer eine größere Tragweite erreichte. Eine Sonderform der Fresnellinse zur horizontalen Bündelung im Umkreis von 360° wird als Gürtellinse bezeichnet und wird heute noch im Leuchtturm Warnemünde genutzt.
In Leuchttürmen der heutigen Zeit kommen je nach örtlichen Erfordernissen Gürtel- und Scheinwerferlinsen zum Einsatz. Als optisches System wird meist ein umlaufendes System von Fresnellinsen verwendet, in dessen Mittelpunkt sich eine feste Lichtquelle befindet. Als Lichtquellen werden Leuchtturm-Hallogen-Metalldampflampen verwendet.

Die Bauweise der Leuchttürme ist vielfältig – aus Stein, Holz, Metall. Sie unterscheiden sich in Form, Farbe und Größe. Die hohen Türme mit ihrem auffälligen Leuchtfeuer wurden meist auf erhöhten Standorten errichtet, um eine weite Sichtbarkeit zu erzielen. Durch Lichtsignale weisen sie noch heute Schiffen ihren Weg.
Als fester geografischer Orientierungspunkt dienen sie dem Seemann zur genauen Positionsbestimmung sowie zur Warnung vor Gefahren, z. B. vor Sandbänken, Riffen und tragen so einen Teil zur Sicherheit auf See bei.

Leuchttürme haben je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedliche Funktionen

Sie fungieren als:

  • Seefeuer
  • Orientierungsfeuer
  • Leitfeuer
  • Richtfeuer
  • Warnfeuer
  • Molenfeuer
  • Torfeuer

Jeder Leuchtturm hat seine eigene Kennung (Leuchtcharakteristik)

Heutzutage ist es möglich, das Licht zu steuern und damit Signale zu übertragen. Das kann einerseits durch die Farbe des Lichtes (weiß, rot, grün) sowie durch die Blinkart und deren Abfolge geschehen. Die Lichtsignale werden unterschieden in Scheine, Blitze und Blinke. Die Kennung eines Leuchtfeuers ist eine Kombination von Lichtsignalen.
Die Reichweite (Nenntragweite) der meisten Leuchtfeuer liegt zwischen 5 und 20 Seemeilen.
Die Nenntragweite ist die Tragweite eines Feuers bei festgelegten Witterungsbedingungen.
Entscheidende Faktoren für die Reichweite eines Leuchtfeuers sind die Leuchtkraft sowie die Höhe der Lichtquelle.

Früher war der Leuchtturm Arbeitsplatz und Wohnort des Leuchtturmwärters. Durch die Entwicklung neuester Technologien wurde die Arbeit des Leuchtturmwärters im Laufe der Zeit entbehrlich. Der letzte Leuchtturmwärter im Küstenbereich der ehemaligen DDR, auf dem Leuchtturm Arkona, beendete am 11.03.1984 seinen Dienst. Jedoch trotz moderner Navigationssysteme sind Leuchttürme auch heute, gerade für die Küsten- und Sportbootschifffahrt, unverzichtbar.

Alle Leuchttürme an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns wurden als Kulturerbe in die Denkmalliste des Landes aufgenommen.

Unsere Leuchttürme sind Wahrzeichen der Küstenlandschaft, gern von Touristen besucht und „erobert“. Meist erlauben Aussichtsplattformen einen weiten Blick auf die See und das Umland.

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Leuchtturm Gechichtliches
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