Hundestrand: Strandabschnitt 12 bis 13, entsprechend der Beschilderung vor Ort
Während der
Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober) in der Zeit von 20:00 Uhr bis 08:00
Uhr ist das Mitführen von angeleinten Hunden im gesamten Strandgebiet
zulässig, sofern andere Strandnutzer nicht belästigt werden. Ausgenommen von der Regelung:
Blinden-, Therapie- und Assistenzhunde, Begleithunde von Personen mit
sichtbaren Mobilitätseinschränkungen.
In der Nebensaison (1. November bis 30. April) ist das Mitführen von
Hunden an allen Strandabschnitten erlaubt, sofern andere Strandnutzer nicht belästigt werden.
Rettungsturm 5: überwachter Strandabschnitt in der Hauptsaison von 9:00 -18:00 Uhr, je nach Kapazität
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